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Raumordnung, touristische Nutzung, Ortstaxe.

3. VwGH – Administrativrecht98 BaurechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2017/6334Jus-Extra VwGH-A 2017, 31 Heft 376 v. 1.10.2017

§ 31 Abs 5 Sbg ROG 2009

Aus der Entrichtung von Abgaben (Ortstaxe für die Gästenächtigungen) kann nicht auf die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzung geschlossen werden. Dieser Umstand kann zwar als Indiz dafür gewertet werden, dass eine touristische Nutzung erfolgt ist, er besagt aber nichts über die Rechtmäßigkeit der touristischen Nutzung. Diese muss auf der Grundlage der Flächenwidmung und der Baubewilligung beurteilt werden.

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