§ 34 Abs 1 DSG 2000
Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 DSG sind Ansprüche auch dann präkludiert, wenn nur die einjährige Frist („Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis“) abgelaufen ist.
OGH, 29.05.2017, 6 Ob 217/16d
§ 34 Abs 1 DSG 2000
Nach dem klaren Wortlaut des § 34 Abs 1 DSG sind Ansprüche auch dann präkludiert, wenn nur die einjährige Frist („Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis“) abgelaufen ist.
OGH, 29.05.2017, 6 Ob 217/16d