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Rechtsanwalt, Pensionsabfindung, begünstigter Steuersatz.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3319Jus-Extra VwGH-F 2017, 25 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 67 Abs 4 EStG 1988

Eine von einem Rechtsanwalt nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters aufgrund der Satzungen der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer in Anspruch genommene 50%ige Abfindung der Zusatzpension unterliegt im Streitjahr 2012 der im § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich EStG 1988 vorgesehenen Steuersatzbegünstigung.

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