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Asyl, Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2017/6305Jus-Extra VwGH-A 2017, 24 Heft 375 v. 1.8.2017

Art 2 lit g Dublin-III-VO, Art 10 Dublin-III-VO

I. Ob es sich bei einer im Ausland geschlossenen Ehe um eine gültige Ehe handelt, ist nach ausländischem Recht bzw der Anwendungspraxis der ausländischen Behörden zu beurteilen. Es ist nicht auf die Anwendungspraxis der österreichischen Behörden abzustellen.

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