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Veranstalten von Ausspielungen.

3. VwGH – Administrativrecht34 MonopoleHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2017/6298Jus-Extra VwGH-A 2017, 23 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 52 Abs 1 Z 1 GspG

Durch die Bestrafung wegen des Veranstaltens verbotener Ausspielungen nach § 52 Abs 1 Z 1 erste Variante GSpG ist das gleichzeitig vom Bestraften verwirklichte Tatbild der unternehmerischen Beteiligung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG konsumiert.

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