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Die Grundrechtsbeschwerde muss vom Verteidiger unterschrieben, nicht bloß weitergeleitet werden.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5167Jus-Extra OGH-St 2017, 12 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 3 Abs 2 GRBG

Die bloße Weiterleitung einer vom Angeklagten verfassten Grundrechtsbeschwerde durch den Verteidiger an das Gericht erfüllt nicht das Erfordernis, dass diese von einem Verteidiger unterschrieben sein muss.

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