10 Verfassungsrecht
H. Greve, Das neue Bundesdatenschutzgesetz (NVwZ 2017, 737).
Die Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dient der Anpassung an das europäische Datenschutzrecht, das im Mai 2018 in den europäischen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Die für den europäischen Binnenmarkt damit einheitlich geltenden Datenschutzstandards sind auf eine begleitende nationale Gesetzgebung angewiesen. Das neue BDSG schafft hierfür den nationalen Rechtsrahmen, an dem sich auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht, das ebenfalls an das europäische Datenschutzrecht anzupassen ist, orientieren wird.