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Ob eine terroristische Vereinigung auch legale Ziele verfolgt, ist bedeutungslos.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5155Jus-Extra OGH-St 2017, 11 Heft 375 v. 1.8.2017

§ 278b StGB, § 278c Abs 3 StGB

Ob eine terroristische Vereinigung neben ihrer vereinigungsspezifischen Zweckausrichtung auch legale Ziele verfolgt, ist für die Strafbarkeit nach § 278b StGB ohne Bedeutung.

Hier: Beurteilung der im Irak den Islamischen Staat bekämpfenden Miliz Asa’ib Ahl al-Haqq.

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