Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG, § 94 Abs 2 ABGB, § 69 Abs 2 EheG
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen über den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten (§ 94 Abs 2 zweiter Satz ABGB und § 69 Abs 2 erster Satz EheG) als zu eng gefasst: Untrennbarer Zusammenhang der angefochtenen Bestimmungen (insbesondere des § 69 Abs 2