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Zulassung zum Studium, Erlöschen, Nichtbestehen der letzten zulässigen Prüfungswiederholung.

3. VwGH – Administrativrecht72 Wissenschaft, HochschulenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6292Jus-Extra VwGH-A 2017, 20 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 63 Abs 7 UG, § 66 Abs 4 UG

I. Der Begriff „dieses Studium“ in § 63 Abs 7 UG ist in einem materiellen Sinn zu verstehen. Mit „diesem Studium“ ist ein bestimmtes Studium gemeint und zwar ungeachtet der konkreten Form, in der dieses in der Vergangenheit oder gegenwärtig angeboten wurde bzw wird (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium).

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