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Begünstigter Behinderter.

5. OGH – Zivilsachen60.02 BEinstGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6223Jus-Extra OGH-Z 2017, 27 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 8 BEinstG, § 32 VBG

Die Arbeits- und Sozialgerichte haben nach Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung eines begünstigten Behinderten gemäß § 8 Abs 2 erster Satz BEinstG in einem vom gekündigten Dienstnehmer eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Kündigungsanfechtungsverfahrens sowohl die materiellen als auch die formellen Voraussetzungen einer Kündigung nach § 32 VBG 1948 selbständig zu prüfen, auch wenn im Zustimmungsverfahren nach § 8 Abs 2

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