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Nacherbschaft, Anmerkung im Grundbuch, Testierverbot.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6203Jus-Extra OGH-Z 2017, 23 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 178 AußStrG, § 610 ABGB

In § 158 Abs 1 Satz 1 AußStrG 1854 war vorgesehen, dass Substitutionen auf die ihnen unterworfenen Güter in den öffentlichen Büchern eingetragen werden müssen. Wenngleich das neue AußStrG eine derartige

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