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Abfertigungsbesteuerung, kurzfristige Gehaltserhöhung.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3306Jus-Extra VwGH-F 2017, 21 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 67 Abs 3 EStG 1988

Voraussetzung der begünstigen Besteuerung nach § 67 Abs 3 EStG 1988 ist das Vorliegen einer „Abfertigung“. Dabei findet die Anknüpfung an das Zivilrecht dort ihre Grenzen, wo dessen Regelungen (und die dazu ergangene zivilrechtliche Rechtsprechung) einen weitergehenden Normzweck als § 67 Abs 3 EStG 1988 verfolgen.

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