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Weisungen gelten auch für die verlängerte Probezeit.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5128Jus-Extra OGH-St 2017, 7 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 50 Abs 3 StGB

Eine für die gesamte Probezeit erteilte Weisung ist auch für den Zeitraum der Verlängerung der Probezeit wirksam. Einem dies zum Ausdruck bringenden gesonderten „Beschluss“ kommt nur deklarative Bedeutung zu.

OGH, 15.02.2017, 15 Os 126/16t
(RS0131257)

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