§ 16 WEG, § 1444 ABGB
Teilt der Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern mit, dass das Bauvorhaben, zu dem sie ihre Zustimmung erteilt haben, hinfällig sei, ist daraus ein Verzicht auf die aus den Zustimmungserklärungen abzuleitenden Rechte zu erblicken.