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Prüfung der Verjährungsfrage.

5. OGH – Zivilsachen23.03 IESGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6194Jus-Extra OGH-Z 2017, 21 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 1 Abs 2 IESG, § 7 Abs 1 IESG

Jedenfalls bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds kann dieser Umstand im IESG-rechtlichen Verfahren selbständig geprüft werden. In diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand im Vorverfahren nicht von der Bindungswirkung des § 7 Abs 1 IESG umfasst.

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