vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurückweisung unzulässiges Rechtsmittel.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6192Jus-Extra OGH-Z 2017, 21 Heft 373 v. 1.6.2017

§ 507 Abs 1 ZPO, § 508 ZPO

Die Befugnis zur Zurückweisung eines unzulässigen Rechtsmittels kann devolvierend auch vom Rechtsmittelgericht wahrgenommen werden. Dementsprechend ist das Berufungsgericht, dem der Antrag nach § 508 ZPO samt Revision vorgelegt wurde, ebenfalls zur Zurückweisung eines (von vornherein) unzulässigen Antrags nach § 508 ZPO befugt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte