vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückstaubereich einer Wasserkraftanlage, kein Anlagenbereich.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6250Jus-Extra VwGH-A 2017, 12 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 50 WRG 1959

Der Rückstaubereich einer Wasserkraftanlage kann begrifflich nicht mehr zum unmittelbaren Anlagenbereich gerechnet werden. Ein wasserpolizeilicher Auftrag, der sich auf den Stauraum einer Anlage bezieht, kann daher nicht auf § 50 Abs 1 iVm § 138 Abs 1 WRG gestützt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte