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Beschwerde, mehrere Schriftsätze, Zurückziehung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerwaltungsgerichtsbarkeitSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6243Jus-Extra VwGH-A 2017, 11 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 7 VwGVG, § 17 VwGVG

I. Von einer Partei innerhalb offener Beschwerdefrist eingebrachte mehrere Schriftsätze, mit denen Beschwerde gegen denselben Bescheid erhoben wird, sind als eine Beschwerde anzusehen. Eine gesonderte Behandlung/Erledigung mehrerer von einer Partei gegen einen Bescheid erhobenen Beschwerdeschriftsätze ist dem VwGVG fremd.

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