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Sachentscheidung, Wirkung, Bedenken, Rechtskraft, res iudicata.

2. Verfassungsgerichtshof60 ArbeitsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2017/5472Jus-Extra VfGH 2017, 34 Heft 372 v. 1.5.2017

Art 140 Abs 1 B-VG, § 2 Abs 6 KinderbetreuungsgeldG

Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache: Der VfGH hat über bestimmt umschriebene Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entscheiden; vom antragstellenden Gericht vorgetragenen Bedenken (gegen § 2 Abs 6 erster Satz KBGG) stimmen mit jenen übereinstimmen, über die der VfGH bereits mit E v 14.10.2016, G 121/2016, abgesprochen hat.

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