Art 144 Abs 1 B-VG, § 86a Abs 2 ZPO
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des VfGH nach Zurückweisung früherer gleichartiger Beschwerden und Anträge mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Sachwalter; Wiederholung bereits erledigter Streitpunkte bzw vorgebrachter Behauptungen; Hinweis auf die Nichtbehandlung weiterer derartiger Eingaben.