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Veräußerung des Streitgegenstands, Urteilswirkung gegen den Rechtsnachfolger.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZivilprozessordnungSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6170Jus-Extra OGH-Z 2017, 16 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 234 ZPO

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