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Berücksichtigung ausländischer Verluste, Verwertung durch Dritte.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3281Jus-Extra VwGH-F 2017, 13 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 2 Abs 8 EStG 1988, § 1 Abs 2 KStG 1988, § 2 EStG 1988

Durch die Erfassung der im Ausland angefallenen (nicht berücksichtigten) Verluste nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG 1988 (idF BGBl I Nr 57/2004) im Inland soll der persönlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl Rechnung getragen werden, wenn diese (Betriebsstätten-) Verluste im Ausland steuerlich nicht verwertet werden können.

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