§ 204 ZPO, § 886 ABGB
Die zur Wirksamkeit des Prozessvergleichs entwickelte Rechtsprechung ist nicht auf ein gewillkürtes Formgebot für die Beendigung eines Dienstverhältnisses übertragbar. Eine mündliche Eventualkündigung in einer Tagsatzung ist unwirksam und entspricht nicht einer Vereinbarung der Parteien im Dienstvertrag, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat.