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Reitstall, Liebhaberei, Umsatzsteuerrecht.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3288Jus-Extra VwGH-F 2017, 15 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994, § 1 LVO, § 6 LVO

Gemäß § 6 der Liebhabereiverordnung (LVO) kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iS des § 1 Abs 2 LVO (Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern oder Tätigkeiten mit einer Nahebeziehung zur Lebensführung), nicht hingegen bei Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO angenommen werden.

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