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Fahrlässige Verletzung der Amtsverschwiegenheit, Dienstpflichtverletzung.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6248Jus-Extra VwGH-A 2017, 12 Heft 372 v. 1.5.2017

§ 36 BDG 1979, § 91 BDG 1979

Beide Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit fallen unter den Schuldbegriff des § 91 BDG 1979. Die fahrlässige Verletzung der Dienstpflicht nach § 46 Abs 1 BDG 1979 (Amtsverschwiegenheit) begründet demnach (ebenso wie jene nach § 44 Abs 1 BDG 1979) die disziplinäre Verantwortung des Beamten.

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