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Abfällige Äußerungen über den Richter und Befangenheit.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5123Jus-Extra OGH-St 2017, 5 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO, § 64 DSt

Abfällige oder abwertende Äußerungen einer Prozesspartei oder eines Vertreters gegenüber einem Richter begründen noch nicht den Anschein einer Befangenheit des betroffenen Richters, weil es andernfalls der Parteienwillkür unterläge, einen Ausschließungsgrund zu schaffen.

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