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Betriebsanlagenänderung, Grundlage.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6234Jus-Extra VwGH-A 2017, 9 Heft 371 v. 1.3.2017

§ 50 Abs 1 Z 11 GewO 1994

§ 50 Abs 1 Z 11 GewO ist eine Gewerbeausübungsvorschrift. Sie umfasst nicht auch die betriebsanlagenrechtliche Seite und berechtigt nicht zur Änderung einer Betriebsanlage.

VwGH, 01.02.2017, Ro 2016/04/0052

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