§ 20 WEG, § 34 WEG
Die Durchsetzung eines auf die Abrechnungspflicht iSd § 20 Abs 3 WEG gestützten Anspruchs auf Rechnungslegung gegen einen die Verwaltungstätigkeit faktisch ausübenden Mit- und Wohnungseigentümer oder Dritten hat, wenn nicht ohnehin ein Verwalter bestellt ist, analog § 52 Abs 1 Z 6 WEG im außerstreitigen Rechtswegs zu erfolgen.