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Pensionistenabsetzbetrag, Pensionseinkünfte, ausländische.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3260Jus-Extra VwGH-F 2017, 6 Heft 370 v. 1.2.2017

§ 33 EStG 1988

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entfalten bloß eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus originär innerstaatlichem Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzen (vgl zB VwGH 26.2.2015, 2012/15/0035). Der Steuertarif nach § 33 EStG 1988 bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, worin der Progressionsvorbehalt innerstaatlich seine Rechtsgrundlage findet (vgl zB VwGH 29.7.2010, 2010/15/0021).

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