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FSME oder Borreliose in der Forstwirtschaft.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6135Jus-Extra OGH-Z 2017, 6 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 177 Anl 1 Nr 46 ASVG

Mit der Ausübung einer Berufstätigkeit in einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ist ein signifikant höheres Risiko, sich eine FSME oder Borreliose zuzuziehen, verbunden.

(Dies gilt nicht in ähnlicher Weise auch für den Piloten eines Rettungshubschraubers.)

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