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Studienbeihilfe, Abzug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.

3. VwGH – Administrativrecht72 Wissenschaft, HochschulenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6214Jus-Extra VwGH-A 2017, 4 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 30 StudFG

I. Bei der vorläufigen Berechnung der Studienbeihilfe ist das Eigeneinkommen des Studierenden im gesamten Studienjahr, für das diese Beihilfe begehrt

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