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Vergewaltigung: Vorsatz auch auf fehlendes Einverständnis des Opfers notwendig.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5105Jus-Extra OGH-St 2017, 2 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 201 StGB

Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

OGH, 20.10.2016, 14 Os 87/16z
(RS0130997)

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