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Verweigerung des Alkotests, nachträglicher Nachweis der Nichtalkoholisierung.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6221Jus-Extra VwGH-A 2017, 6 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 5 Abs 2 StVO 1960

Der nachträgliche Nachweis der Nichtalkoholisierung [durch einen nach erfolgter Verweigerung durchgeführten Alkomattest] ändert nach Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 5 Abs 2 StVO an der Strafbarkeit der Verweigerung der Vornahme eines Alkotests nichts.

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