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Verhältnis von Zuhälterei (§ 216 Abs 2 StGB) zu Menschenhandel (§ 104a Abs 1 StGB).

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5100Jus-Extra OGH-St 2017, 1 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 28 Abs 1 StGB, § 104a Abs 1 StGB, § 216 Abs 2 StGB

Da § 216 Abs 2 StGB auch den Vorsatz verlangt sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wird die Strafbarkeit von Zuhälterei nach dieser Bestimmung nicht von 104a Abs 1 StGB konsumiert.

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