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Außerlandesbringung, Dublin III-VO.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2017/6207Jus-Extra VwGH-A 2017, 3 Heft 369 v. 1.1.2017

§ 4a AsylG 2005, § 61 Abs 1 Z 1 FPG 2005

Bei einer Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz nach § 4a AsylG 2005 handelt es sich um eine Entscheidung außerhalb des Anwendungsbereichs der Dublin III-VO. Demzufolge ist auch der Vollzug einer darauf gegründeten Anordnung zur Außerlandesbringung iSd § 61 Abs 1 Z 1 erster Fall FPG 2005 nicht als Überstellung nach der Dublin III-VO zu qualifizieren.

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