vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anträge mit gleichem Inhalt, Anrufung des Gerichts.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MietrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6087Jus-Extra OGH-Z 2016, 42 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 37 MRG, § 39 MRG, § 40 MRG

Die Anrufung des Gerichts nach § 40 MRG bewirkt die Zuständigkeit des Gerichts für die „Sache“ iSd §§ 39 und 40 MRG und alle dieser zuzuordnenden Anträge. Die Schlichtungsstelle darf in dieser Sache kein Verfahren mehr (fort-)führen und keine Entscheidung mehr treffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte