§ 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988
Dem zur Zulässigkeit der Revision erstatteten Vorbringen, wonach zur Steuerpflicht von im Jahr 2011 zugeflossenen Verzugszinsen (iZm einer gerichtlich zugesprochenen Entschädigungszahlung einer Gemeinde wegen vorgenommener Widmungsänderungen