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Dienstunfähigkeit ≠ Zurechnungsunfähigkeit.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5072Jus-Extra OGH-St 2016, 15 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 11 StGB, § 302 StGB, § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Dienstunfähigkeit (Anm: vgl § 14 Abs 2 BDG 1979) ist von strafrechtlicher Zurechnungsunfähigkeit – also fehlender Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit (§ 11 StGB) – zu unterscheiden.

Dienstunfähigkeit als Beweisthema lässt daher Erheblichkeit im Zusammenhang mit der (entscheidenden) Frage, ob ein Beamter wissentlich Befugnismissbrauch begangen hat, nicht ohne weiteres erkennen (Anm: ähnlich schon 17 Os 3/16v).

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