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Ortstaxenpflicht, Beherbergungsbetrieb, Abgrenzung.

4. VwGH – Finanzrecht32.08 SonstigesSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3238Jus-Extra VwGH-F 2016, 28 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 11 Wiener Tourismusförderungsgesetz

Für das Vorliegen eines Beherbergungsbetriebes iS der Ortstaxenpflicht nach § 11 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes (LGBl Nr 13/1955 idF LGBl Nr 10/2000) ist es wesentlich, dass während der Zurverfügungstellung des Wohnraumes Betreuungsleistungen für den Gast erbracht werden.

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