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Zur Vollstreckung einer ausländischen Sicherstellungsentscheidung.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5084Jus-Extra OGH-St 2016, 17 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 2 Z 11 EU-JZG, § 45 Abs 2 EU-JZG

§ 45 Abs 2 letzter Halbsatz EU-JZG stellt nicht auf die Zulässigkeit, in Österreich wegen der Straftat eine vermögensrechtliche Anordnung zu erlassen, ab. Die Vollstreckung unterliegt nach dieser Bestimmung vielmehr dem Erfordernis, dass wegen der Straftat – bei abstrakter Betrachtung – auch in Österreich eine Sicherstellung der Vermögensgegenstände möglich sein muss.

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