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Änderungsanzeigeverfahren, Parteistellung der Nachbarn.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6180Jus-Extra VwGH-A 2016, 37 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 81 GewO 1994

Im Hinblick auf das Erk des VfGH vom 1.3.2012, B 606/11 (VfSlg 19.617/2012) hält der VwGH seine Rsp zur mangelnden Parteistellung der Nachbarn im Änderungsanzeigenverfahren nicht aufrecht, sondern geht nunmehr davon aus, dass Nachbarn im Änderungsanzeigeverfahren nach § 81 Abs 3 GewO 1994 eine beschränkte Parteistellung hinsichtlich der Frage zukommt, ob die Voraussetzungen für dieses Verfahren überhaupt vorliegen.

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