§ 178 ABGB, § 208 ABGB, § 2 Abs 1 3. Fall AußStrG 2005
Soll die Obsorge nach § 178 ABGB wegen Abwesenheit der Eltern beschlussmäßig übertragen werden, kommt den Eltern Parteistellung zu. § 207 ABGB findet keine Anwendung, wenn die Eltern bekannt, aber abwesend sind.
OGH, 30.08.2016, 4 Ob 150/16m