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Eine von § 165 Abs 1 und 2 StGB verlangte Vortat kann auch im Ausland begangen worden sein.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5076Jus-Extra OGH-St 2016, 15 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 165 Abs 1 StGB, § 165 Abs 2 StGB

Die von § 165 Abs 1 und 2 StGB verlangte Vortat kann auch im Ausland begangen worden sein, muss aber jedenfalls – nach österreichischem Recht beurteilt – einer strafbaren Handlung aus dem in § 165 Abs 1 StGB normierten Vortatenkatalog subsumiert werden können und am Tatort strafbar sein.

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