§ 7i AVRAG
Arbeitgeber iSd AVRAG ist der Überlasser, nicht der Beschäftiger. Da der Beschäftiger regelmäßig in keinem Vertragsverhältnis zur überlassenen Arbeitskraft steht, insbesondere nicht zur Entgeltzahlung ihr gegenüber verpflichtet ist, fehlt es an der grundlegenden Verpflichtung, dem Arbeitnehmer den Grundlohn zu leisten.