§ 1500 ABGB, § 156 Abs 1 EO, § 170a Z 1 EO, § 195 EO, § 196 EO
Maßgeblicher Zeitpunkt für den guten Glauben beim Eigentumserwerb an einer nicht dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft in der Zwangsversteigerung ist für den Überbieter jener der Abgabe des Überbots. Eine zwischen Abgabe des Überbots und Erteilung des Zuschlags eingetretene Kenntnis des Überbieters von Rechten Dritter kann auf den Eigentumserwerb keinen nachteiligen Einfluss haben.