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Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten durch einen Vertragsbediensteten bei § 297 StGB nicht tatbildlich.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5061Jus-Extra OGH-St 2016, 13 Heft 367 v. 1.9.2016

§ 297 StGB

Nur bei Beamten besteht die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat-(arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten durch einen Vertragsbediensteten ist daher nicht tatbildlich.

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