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Abweichung des verkündeten Urteils von der Beschlussfassung des Schöffengerichts nur mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bekämpfbar.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5065Jus-Extra OGH-St 2016, 14 Heft 367 v. 1.9.2016

§ 23 StPO, § 43 Abs 1 StPO, § 260 StPO, § 268 StPO, § 292 StPO

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