§ 34 Abs 1 EStG 1988
Zu Unterbringungskosten im Rahmen eines Pflegschaftsverhältnisses ist davon auszugehen, dass einem Minderjährigen insoweit eine Belastung erwachsen kann, die andere minderjährige Personen in seinem Alter bei gleichen Einkommen und Vermögensverhältnissen