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Eigentümergemeinschaft, Beschlussanfechtung, verspätete Anfechtungsgründe.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6061Jus-Extra OGH-Z 2016, 38 Heft 367 v. 1.9.2016

§ 24 WEG

Ein außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG vorgebrachter (weiterer) formeller Anfechtungsgrund ist verfristet und unbeachtlich, auch wenn die Anfechtung fristgerecht nicht nur wegen inhaltlicher, sondern auch wegen formeller Mängel erfolgte.

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